Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaft

beansprucht mit ca. 33.000 ha Ackerland und ca. 9.500 ha genutzten Grünlands etwa ein Drittel der Gesamtfläche des Biosphärenreservates.

Bis Mitte der 90er Jahre entstanden in Nachfolge der ehemaligen großen staatlichen Produktionsgenossenschaften ca. 300 neue landwirtschaftliche Unternehmen von kleinen Familienbetrieben im Haupt- und Nebenerwerb bis hin zu großen Agrargesellschaften mit bis zu 4.000 ha Betriebsfläche. Dieser Strukturwandel war mit einem starken Rückgang der Beschäftigten in der Landwirtschaft (60 – 80 %) verknüpft.

Die Verwaltung des Biosphärenreservates unterstützte in diesem Prozess Betriebe bei der Umstellung auf umweltverträgliche Landnutzung durch Beratung, durch Einflussnahme auf entsprechende Förderprogramme des Landes sowie durch Vergabe des Prüfzeichens des Biosphärenreservates.

Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Landwirtschaftsflächen konnte im Berichtszeitraum von 25 % (2002) auf 33 % (2011) erhöht werden (Anl. 22). Auf weiteren 13 % erfolgt eine extensive Grünlandnutzung nach Programmen der EU-Agrarförderung. Damit unterliegen aktuell 46 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche einer weitgehend nachhaltigen Nutzung im Sinne der MAB-Kriterien und der Empfehlungen des Madrid-Action-Planes.

Die Nachhaltigkeit bezieht sich dabei nicht nur auf ökologische Kriterien sondern auch auf soziale Aspekte durch den verstärkten Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Während in konventionellen Ackerbaubetrieben des Gebietes nur noch 0,5 bis 1,0 Arbeitskräfte auf 100 ha tätig sind, beschäftigen anerkannte Betriebe des Ökologischen Landbaus meist in Verbindung mit Weiterverarbeitung und Direktvermarktung 1,0 bis 3,5 Arbeitskräfte je 100 ha. Um die positive Entwicklung des ökologischen Landbaus im Gebiet fortzusetzen, wird es künftig insbesondere darauf ankommen, die Umstellungsförderung von Betrieben zu einer ökologischen Landnutzung in der kommenden EU-Förderperiode kontinuierlich weiter zu führen und an aktuelle Rahmenbedingungen anzupassen.

Zur Absicherung spezieller naturschutzfachlicher Ziele auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Wiesenbrüterschutz, gestaffelte Mahd nährstoffarmer Feuchtwiesen, Beweidung und Entbuschung von Trockenrasen, Ackerwildkrautschutz u. a.) wurden landeseigene Mittel des Vertragsnaturschutzes eingesetzt. Diese wurden im Berichtszeitraum jedoch stark reduziert und z. T. zur Kofinanzierung von EU-Förderprogrammen eingesetzt, die nur begrenzt gebietsspezifische Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes ablösen können. Entsprechend werden die verbliebenen Vertragsnaturschutzmittel fast ausschließlich zur Pflege der wertvollsten FFH-Lebensraumtypen im Bereich der Trockenrasen und des Feuchtgrünlands der Schutzzone II eingesetzt.

Als erhebliches Problem erwies sich in den letzten Jahren eine weitere Intensivierung auf den konventionell bewirtschafteten Ackerflächen durch den vermehrten Anbau von Bioenergiepflanzen. So stieg insbesondere der Anteil des Maisanbaus von wenigen Flächen noch in den 90er Jahren auf inzwischen 4.074 ha an. Die Anbauflächen konzentrieren sich dabei um die Standorte der Biogasanlagen mit z. T. vier- bis fünfjähriger Maismonokultur auf stets gleichen Flächen, was eine starke Beeinträchtigung großer Offenlandbereiche des Biosphärenreservates durch verstärkten Einsatz von Düngemitteln und Bioziden bedeutet.

Zugenommen hat im Berichtszeitraum auch die Zahl der Anträge zur Errichtung großer Tiermastanlagen (vorrangig Schweinemastanlagen) im bzw. am unmittelbaren Rand des Biosphärenreservates. Durch enge Abstimmung mit den Behörden konnte erreicht werden, dass in der Modellregion bisher alle Anlagen, die regional zu deutlich erhöhten Nährstoffbelastungen der Landschaft geführt hätten, nicht genehmigt wurden.

Erfolgreich ist bisher die Freihaltung des Biosphärenreservates von gentechnisch veränderten Organismen. Bereits 2004 gründete sich die „Gentechnikfreie Region Uckermark-Barnim“. In dieser Initiative verpflichteten sich 50 Landwirtschaftsbetriebe mit ca. 16.000 ha Nutzfläche, auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten. Insgesamt umfasst dieses Gebiet zusammen mit den Wald- und Seenflächen ca. 120.000 ha und deckt damit weitgehend die Fläche des Biosphärenreservates ab. Diese Modellregion war Beispiel für weitere Initiativen zu gentechnikfreien Regionen. So entstanden angrenzend in Mecklenburg-Vorpommern zwei weitere gentechnikfreie Regionen mit insgesamt ca. 27.000 ha Nutzfläche und 100 Landwirtschaftsbetrieben.

 

Forstwirtschaft

Wie in der Landwirtschaft hat auch in der Forstwirtschaft seit 1990 die Anzahl der Beschäftigten durch Umstrukturierungen in der Landesforstverwaltung und durch verstärkten Einsatz von moderner Holzerntetechnik stark abgenommen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft haben sich in diesem Sektor neben wenigen Sägewerken und einem Holzkraftwerk jedoch noch keine Veredlungsbetriebe mit einem höheren Beschäftigungseffekt angesiedelt.

Mit rund 63.800 ha nehmen die Wälder und Forsten im Biosphärenreservat einen Flächenanteil von ca. 50 % ein. Davon sind ca. 60 % nadelholzdominierte und ca. 40 % laubholzdominierte Bestände. Der überwiegende Teil der Waldflächen (ca. 77 %) wird durch den Landesforstbetrieb bewirtschaftet. Der Anteil des Privatwaldes ist in den letzten Jahren auf ca. 15 % angestiegen, während der Kommunalwald weiterhin nur einen geringen Anteil einnimmt.

Ca. 75 % des Landeswaldes sowie 30 % des Privatwaldes wurden nach dem System „Pan European Forest Certifikation“ (PEFC) zertifiziert. Die restlichen Landeswaldflächen sowie einige private und kommunale Waldflächen sind nach dem ökologisch strengeren System „Forest Stewadship Council (FSC) zertifiziert. Langfristig soll die Waldentwicklung auf den unterschiedlich zertifizierten Flächen nach ökologischen und forstwirtschaftlichen Parametern verglichen und der Anteil der nach FSC zertifizierten Flächen schrittweise erhöht werden.

Im Berichtszeitraum fand für den Bereich des ehemaligen Amtes für Forstwirtschaft Eberswalde, in dem mehr als 50 % der Landeswaldflächen des Biosphärenreservates liegen, die turnusgemäße Forsteinrichtungsplanung statt. Für alle betroffenen Forstabteilungen erfolgte eine enge Abstimmung zwischen der Verwaltung des Biosphärenreservates und den zuständigen Forstverwaltungen mit dem Hauptziel der langfristigen Sicherung einer nachhaltigen forstlichen Nutzung. Entsprechend diesem Ziel wurden u.a. die Nutzmenge pro Forstabteilung, die Art des Waldumbaus bzw. der Verjüngung, die Baumartenwahl auf der Grundlage der potenziell natürlichen Vegetation sowie weitere Bewirtschaftungsparameter weitgehend einvernehmlich abgestimmt. Damit wird sich in den Folgejahren auch der Anteil der Kiefernmonokulturen durch verstärkten Umbau zu standorttypischen Laubwäldern (insbesondere mit Rotbuche und Traubeneiche) schrittweise erhöhen. In den nächsten Jahren sind die gleichen Abstimmungen für die restlichen Landeswaldflächen im Bereich des ehemaligen Amtes für Forstwirtschaft Templin geplant.

Bei den durch Buchenwald dominierten Landeswaldflächen gelang es im Berichtszeitraum die wichtigsten Handlungsempfehlungen aus dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland“ direkt in die Bewirtschaftung zu integrieren. Dazu gehören Festlegungen von Zielparametern, wie z.B. die Anzahl von stehenden Totholzanwärtern  (mindestens fünf „Methusalembäume“ pro ha) und differenzierte Empfehlungen zur Erhöhung der Totholzmenge (mindestens 20 m³/ha), zur verstärkten Beachtung und Erhaltung von Sonderstrukturen bei der Durchforstung (Höhlenbäume, Bäume mit Blitzrinnen, Kronenabbrüchen, großen Mulmtaschen u.a.) sowie zur Erhöhung der Anzahl von Waldentwicklungsphasen pro Bewirtschaftungseinheit. Diese Vorgaben und Empfehlungen gehen z.T. deutlich über die Kriterien der FSC-Zertifizierung hinaus und führen schrittweise zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt und Naturnähe in den bewirtschafteten Buchenwäldern, für die das Biosphärenreservat neben den ungenutzten Buchenwäldern eine deutschlandweite Verantwortung besitzt.

In großen Teilen der privat genutzten Wälder nahm die Nutzungsintensität im Berichtszeitraum kontinuierlich zu. Obwohl auch hier auf fast allen Flächen eine Dauerwaldnutzung angestrebt wird, hat die Nutzungsintensität insbesondere in einigen Altwaldbeständen die Grenze der Nachhaltigkeit erreicht. Schwierigkeiten bestanden in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Durchsetzung des durch die Verordnung vorgegebenen Anbauverbots für fremdländische Baumarten, insbesondere der Douglasie (Pseudotsuga menziesii). Nach langjährigen juristischen Auseinandersetzungen wurde das Verbot zur Erst- bzw. Wiederaufforstung mit nicht heimischen Baumarten für das Biosphärenreservat höchstrichterlich bestätigt.

Unabhängig von der Eigentumsform gab es im Berichtszeitraum immer wieder Probleme durch zu hohe Wilddichten in einigen Gebietsteilen und einen unangepassten Waldwegebau in Naturschutzgebieten, z.B. mit Recyclingmaterial. Während es beim Waldwegeausbau aktuell Verbesserungen durch eine neue Richtlinie gibt, bestehen die Probleme mit unangepassten Wilddichten zumindest für Teile des Biosphärenreservates fort.